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LKW Maße: Wie breit, hoch und lang darf ein Lkw sein?

Breite 2,55 m, Höhe 4,00 m, Länge bis 18,75 m: die gesetzlichen Höchstmaße im Überblick, dazu typische Ladeflächen vom 7,5-Tonner bis zum Mega-Trailer.

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Dunkelblauer Sattelzug mit Viehtransporter-Auflieger fährt entlang einer Böschung an einer Straße.
Foto: rauschenberger / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Ein Lkw darf in Deutschland höchstens 2,55 m breit und 4,00 m hoch sein, bei der Länge gelten je nach Bauart 12,00 m (Solo), 15,50 m bzw. unter engen Bedingungen 16,50 m (Sattelzug) oder 18,75 m (Lastzug). Lang-Lkw erreichen im Positivnetz bis zu 25,25 m. Diese Lkw Maße sind Außenmaße, die nutzbare Ladefläche fällt kleiner aus.

Gesetzliche Grenzen und das, was Hersteller, Vermieter und Spediteure typischerweise anbieten, werden im Alltag oft vermischt, auch auf Ratgeberseiten.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand der zitierten Vorschriften wieder und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Fahrzeugschein, die Zulassung des konkreten Fahrzeugs und die zuständige Behörde.

Gesetzliche Höchstmaße im Überblick

Die nationale Grundlage ist § 32 StVZO. Auf EU-Ebene legt die Richtlinie 96/53/EG in Anhang I Nr. 1.1 Höchstlängen und Breiten fest. Die Höhe von 4,00 m steht dagegen in § 32 Abs. 2 StVZO und ist keine EU-weit einheitliche Größe.

MaßHöchstwertRechtsquelle
Breite allgemein2,55 m§ 32 Abs. 1 StVZO
Breite temperaturgeführter Aufbau2,60 m§ 32 Abs. 1 Nr. 4 StVZO
Höhe4,00 m§ 32 Abs. 2 StVZO
Länge Lkw (Solo)12,00 mRichtlinie 96/53/EG, Anhang I
Länge Sattelkfz15,50 m§ 32 Abs. 4 StVZO
Länge Sattelkfz (Sonderfall)16,50 m§ 32 Abs. 4 StVZO; RL 96/53/EG
Länge Lastzug18,75 m§ 32 Abs. 4 StVZO; RL 96/53/EG
Länge Lang-Lkw25,25 mBMV, Positivnetz

Breite und Höhe: 2,55 m, 2,60 m und 4,00 m

Die Regelbreite beträgt nach § 32 Abs. 1 StVZO 2,55 m. 2,60 m gelten nur für feste oder abnehmbare Aufbauten temperaturgeführter Fahrzeuge, deren Seitenwände einschließlich Dämmung mindestens 45 mm dick sind. Wer „isoliert oder gekühlt“ ohne diese Bedingung liest, liegt falsch: Ein gedämmter Kofferaufbau mit dünneren Wänden bleibt bei 2,55 m.

Die Höhe von 4,00 m gilt über alles, also einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 32 Abs. 2 StVZO). Nach § 22 StVO zählt bei der Fahrt das Fahrzeug samt Ladung, Ausnahmen bestehen nur für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Aussage, 4,00 m gälten „in der EU“, trifft so nicht zu: Die Richtlinie 96/53/EG regelt im Anhang I Länge und Breite, die Höhe kann in anderen EU-Staaten abweichen.

Länge: Solo, Sattelzug, Lastzug und Lang-Lkw

Beim Sattelzug sind zwei Werte im Umlauf. Nach § 32 Abs. 4 StVZO gelten 15,50 m als Grundwert. 16,50 m sind nur zulässig, wenn die Teillänge vom Zugsattelzapfen bis zum Heck höchstens 12,00 m beträgt und der Überhangradius höchstens 2,04 m. Die Richtlinie 96/53/EG nennt für das Sattelkraftfahrzeug pauschal 16,50 m. Toleranzen sind nach § 32 Abs. 8 StVZO nicht zulässig.

Der Lastzug (Lkw mit Anhänger zur Güterbeförderung) darf 18,75 m lang sein. Solo-Lkw und Anhänger sind nach der Richtlinie jeweils auf 12,00 m begrenzt.

Lang-Lkw sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bis 25,25 m lang und sind seit 1. Januar 2017 im Positivnetz zugelassen. Die zulässige Gesamtmasse beträgt höchstens 40 t, im Kombinierten Verkehr 44 t. Typ 1 (Sattelkraftfahrzeug bis 17,88 m) darf auch flächendeckend in den teilnehmenden Bundesländern fahren, die Typen 2 bis 5 nur im Positivnetz. Gefahrgut, flüssige Massengüter in Großtanks und lebende Tiere sind nach § 8 der Ausnahmeverordnung ausgeschlossen. Die Verlängerung der Ausnahmeverordnung gilt laut BASt bis Ende 2026, eine Folgeregelung steht noch aus. Wer Lang-Lkw einplant, sollte den aktuellen Stand beim BMV nachsehen.

Auch mit Ladung gibt es eine Obergrenze: Nach § 22 StVO darf ein Fahrzeug oder Zug einschließlich überstehender Ladung höchstens 20,75 m lang sein. Beim Lastzug bleiben damit 20,75 − 18,75 = 2,00 m für Ladungsüberstände insgesamt.

Typische Lkw-Maße nach Fahrzeugklasse

Die folgenden Werte sind Marktangaben von Transportunternehmen, Branchenportalen und Vermietern, keine gesetzlichen Grenzen. Sie schwanken je nach Hersteller und Aufbau.

FahrzeugLadefläche (L × B × H)Kapazität
7,5-t-Lkw6,10 × 2,40 × 2,35 m2.400 kg Nutzlast
12-t-Lkw7,20 × 2,40 × 2,35 m5.540 kg Nutzlast
Hängerzug2 × 7,60 mbis 38 Euro-Paletten
Planen-Sattelauflieger13,60 × 2,45–2,48 × 2,50–3,00 m34 Pal., bis 25,5 t
Mega-Trailer13,60 m lang, Innenhöhe 3,00 m99,19 m³, 33,06 m²

Die Angaben zum 7,5-Tonner und zum Hängerzug stammen von einem Vermieter (TDBG) und gelten für dessen Fahrzeuge. Die Außenbreite von 2,40 m beim 7,5-t-Lkw ist ein Aufbaumaß und keine gesetzliche Grenze. Die Werte zum Planen-Sattelauflieger nennt LKW WALTER, die zum Mega-Trailer das Branchenportal logistik-pro.de. Standard-Trailer fassen dort 67 bis 75 m³, Mega-Trailer rund 99 m³.

Häufig verwechselt wird die Länge: 13,60 m beschreiben den Auflieger bzw. die Ladelänge, nicht das ganze Fahrzeug. Der komplette Sattelzug misst bis zu 16,50 m.

Wie viel darf ein 7,5-Tonner ziehen?

Die zulässige Anhängelast eines 7,5-Tonners steht im Fahrzeugschein und hängt von Fahrzeug, Anhängekupplung und Führerscheinklasse ab. Eine allgemeingültige Zahl lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht belegen. Ein pauschaler Wert aus einem Ratgeber ersetzt den Blick in die Papiere nicht.

Ladefläche und Paletten rechnen

Außenmaß und Ladefläche unterscheiden sich: Bei 2,55 m Außenbreite bleiben innen je nach Aufbau etwa 2,40 bis 2,48 m. Für die Planung zählt allein das Innenmaß.

Beispiel Europaletten (1,2 × 0,8 m) im Standard-Sattelauflieger, Innenmaß nach logistik-pro.de 13,55 × 2,44 m = 33,06 m²:

  • Fläche einer Europalette: 1,2 × 0,8 = 0,96 m².
  • Rechnerisch: 33,06 / 0,96 ≈ 34,4, also höchstens 34 Paletten.
  • Praxis, quer geladen: 3 Paletten nebeneinander (3 × 0,8 = 2,40 m ≤ 2,44 m), 11 Reihen hintereinander (11 × 1,2 = 13,2 m ≤ 13,55 m) ergeben 33 Paletten. Mit gemischter Längs- und Querstellung sind bis zu 34 möglich.
  • 60 bis 68 Paletten (logistik-pro.de) setzen Doppelstapelung voraus und sind nur mit stapelbarer Ware und ausreichender Innenhöhe möglich.

Nutzlast beim 40-t-Sattelzug: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 40 t, im Kombinierten Verkehr 44 t. Bei einem angenommenen Leergewicht von Zugmaschine und Auflieger von etwa 14,5 bis 15 t bleiben rund 25 t (40 − 15 = 25), je nach Fahrzeug 24 bis 25,5 t. Das passt zur Marktangabe von bis zu 25,5 t. Das Leergewicht ist hier eine Annahme und muss je Fahrzeug aus dem Fahrzeugschein entnommen werden. Ein Praxisfall: 33 Paletten mit je 800 kg wiegen 26,4 t und überschreiten die Nutzlast von rund 25 t, obwohl alle Paletten räumlich passen. Bei schwerer Ware begrenzt das Gewicht, bei leichter Ware die Fläche.

Überschreitung: Ausnahmegenehmigung und Großraumtransport

Wer die Maße überschreiten muss, braucht zwei Dinge. Das Fahrzeug benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, die Beförderung eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Beides wird in der Regel nur bei unteilbarer Ladung erteilt. Die Richtlinie 96/53/EG sieht Sondergenehmigungen vor und erlaubt nationale Beschränkungen auf bestimmten Straßen und Ingenieurbauten.

Ob eine Genehmigung nötig ist, zeigen vier Fragen:

  1. Passt die Ladung in das Maß 2,55 m (2,60 m) × 4,00 m und die Längengrenze des Fahrzeugtyps? Dann genügt der Regelbetrieb.
  2. Ragt die Ladung nur nach hinten über? Bis 1,50 m ist das nach § 22 StVO zulässig, bei Beförderung bis 100 km bis 3 m. Ab 1 m Überstand hinten ist die Ladung zu kennzeichnen.
  3. Lässt sich die Ladung teilen? Dann wird eine Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
  4. Ist die Ladung unteilbar und zu groß? Dann sind Fahrzeug- und Beförderungserlaubnis rechtzeitig vor der Fahrt bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

Die Ladung selbst muss unabhängig von den Maßen so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutscht (§ 22 Abs. 1 StVO). Zur Ladungssicherung gehören eigene Haftungsfragen für Fahrer, Verlader und Halter.

FAQ

Wie breit ist in der Regel ein Lkw?

Gesetzlich höchstens 2,55 m, bei temperaturgeführten Aufbauten mit Wänden von mindestens 45 mm 2,60 m. Die nutzbare Innenbreite liegt je nach Aufbau bei etwa 2,40 bis 2,48 m.

Wie groß ist die Ladefläche eines 7,5-Tonners?

Nach Angaben eines Vermieters etwa 6,10 × 2,40 × 2,35 m bei 2.400 kg Nutzlast. Je nach Hersteller und Aufbau weichen die Werte ab.

Wie lang ist ein 40-Tonnen-Lkw?

Ein 40-Tonnen-Sattelzug darf 15,50 m lang sein, unter den Bedingungen von § 32 Abs. 4 StVZO (Teillänge höchstens 12,00 m, Überhangradius höchstens 2,04 m) 16,50 m. Ein Lastzug mit Anhänger ist bis 18,75 m erlaubt.

Wie viel darf ein 7,5-Tonnen-Lkw ziehen?

Der Wert steht im Fahrzeugschein. Er hängt vom Fahrzeug und von der Führerscheinklasse ab und lässt sich nicht pauschal angeben.

Welche Arten von Lkw-Anhängern gibt es?

Es gibt zwei Grundformen: den Anhänger hinter dem Lkw (Lastzug bis 18,75 m, Anhänger nach der Richtlinie bis 12,00 m) und den Sattelauflieger auf der Zugmaschine (Sattelzug bis 15,50 bzw. 16,50 m). Der Hängerzug aus zwei Aufbauten von je etwa 7,60 m ist eine Lastzug-Variante eines Vermieters. Daneben sind im Positivnetz Lang-Lkw-Kombinationen bis 25,25 m zulässig.

Fazit

Für die Planung gelten die Außenmaße von 2,55 m (2,60 m bei gedämmtem Aufbau mit mindestens 45 mm Wandstärke) und 4,00 m sowie die fahrzeugtypische Länge. Für die Beladung zählt das Innenmaß: Ein Standard-Auflieger fasst 33 bis 34 Euro-Paletten einlagig, die Nutzlast liegt bei etwa 25 t. Versender sollten Palettenzahl und Gewicht immer getrennt prüfen, weil schwere Ware das Gewichtslimit vor der Fläche erreicht. Wer Lang-Lkw einsetzen will, muss Positivnetz, Ausschlüsse und die Geltungsdauer der Ausnahmeverordnung beim BMV klären. Bei Übermaß entscheidet allein die rechtzeitig beantragte Genehmigung.

Quellen