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DHL-Versteigerung: Wer verkauft unzustellbare Pakete?

DHL versteigert nicht selbst. Wer unzustellbare Pakete kaufen will, bietet bei Auktionshäusern im Auftrag der Deutschen Post, und das Aufgeld ist hoch.

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Holzhammer auf Sockel in einem Gerichtssaal mit Monitoren im Hintergrund
Foto: Daniel_B_photos / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Eine „DHL-Versteigerung“ im Sinne einer eigenen Auktionsplattform gibt es nicht. Unzustellbare Pakete werden von Auktionshäusern im Auftrag der Deutschen Post AG (DHL) versteigert, etwa vom Auktionshaus Weidler. Dort kommen auf den Zuschlag 36,85 % Aufgeld inklusive Steuer, bei 100 € Zuschlag sind es also 136,85 €.

Wer nach „unzustellbare Pakete kaufen“ oder „DHL Restposten“ sucht, landet damit bei einer Auktion, bei der man sich registrieren muss und nach dem Zuschlag sofort zahlt. Die Ware ist vorab sichtbar, aber ohne Garantie. Ob sich der Einkauf lohnt, hängt vor allem an der Kalkulation.

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf nach den veröffentlichten Bedingungen des Auktionshauses und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind immer die aktuellen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Wer versteigert? Auktionshäuser im Auftrag der Post

Das Auktionshaus Weidler versteigert nach eigener Darstellung „im Auftrag und auf Rechnung der Deutschen Post AG (DHL)“. Rechtliche Grundlage ist die Pfandrechtsverwertung. Pro Auktion kommen laut Weidler etwa 20.000 Sendungen zum Aufruf, rollwagenweise. Alle Pakete sind geöffnet und sortiert und vorab online einsehbar.

Beim Format ist zu unterscheiden. Laut Weidler laufen Post-Auktionen ausschließlich als Live-Übertragung auf der Website des Auktionshauses. Der Termin am 12.01.2026 war dagegen als Präsenzauktion in Wuppertal (Westring 340) gelistet. Welches Format ein einzelner Termin hat, steht in der Terminübersicht des Veranstalters und sollte vor jedem Gebot geprüft werden. Neben Weidler versteigert auch das Auktionshaus Wendt im Auftrag der Post; die hier genannten Konditionen gelten für Weidler.

Was passiert vorher mit unzustellbaren Paketen?

Eine Sendung landet nicht sofort in der Auktion. Zuerst wird versucht, Absender oder Empfänger zu ermitteln. Dazu werden unzustellbare Sendungen in einer zentralen Ermittlungsstelle geöffnet. Die Deutsche Post betreibt seit 1975 eine solche Stelle in Marburg (laut paketda.de). Erst wenn weder Zustellung noch Rückgabe gelingt, geht die Ware in die Verwertung. Rechtsgrundlage ist laut Weidler die Pfandrechtsverwertung: Die Post versteigert die Ware im Rahmen dieses Verfahrens, das Auktionshaus handelt im Auftrag und auf Rechnung der Deutschen Post AG.

Der Weg einer unzustellbaren Sendung bis zur Auktion sieht so aus:

  1. Sendung ist unzustellbar, Rückgabe an den Absender nicht möglich.
  2. Die Ermittlungsstelle öffnet das Paket und sucht Absender oder Empfänger.
  3. Bleibt die Suche erfolglos, wird die Ware im Rahmen der Pfandrechtsverwertung zur Versteigerung gegeben.
  4. Das Auktionshaus sortiert die Pakete und stellt sie online ein.
  5. Der Zuschlag erfolgt, danach Zahlung und Abholung.

Dass Pakete nach abgelaufener Lagerfrist an den Absender zurückgehen, etwa nach 7 bis 9 Kalendertagen in der Packstation, ist ein eigener Vorgang. Zur Versteigerung kommen laut Weidler Sendungen, die im Rahmen der Pfandrechtsverwertung verwertet werden.

Ablauf: Registrierung, Katalog, Live-Gebot, Zahlung, Abholung

Teilnehmen kann, wer sich beim Auktionshaus als Bieter registriert hat. Weidler führt dafür eine eigene Seite „Bieter werden“ für Post-Auktionen. Für Post-Auktionen gibt es bei Weidler eine eigene Seite zur Bieter-Registrierung; die Konditionen weichen vom übrigen Auktionsbetrieb ab (Aufgeld 36,85 % statt 29,75 %).

Der Ablauf nach der Registrierung:

  • Katalog prüfen: Die Pakete sind geöffnet, sortiert und vorab online einsehbar. Verschlossene Sendungen werden bei Post-Auktionen nicht versteigert, Blindboxen gibt es nicht.
  • Live-Gebot: Geboten wird während der Übertragung auf der Website, bei Präsenzterminen vor Ort.
  • Zahlung: Nach dem Zuschlag ist sofort zu zahlen, spätestens bis 16:00 Uhr am Folgetag.
  • Abholung: Sie erfolgt nur nach Geldeingang und nach Absprache, laut Weidler nicht unter der Woche. Als Beispiel nennt das Haus die Abholung am 07.02.2026 in Apfelstädt.

Die Abholung ist nur nach Zahlung und Absprache möglich. Wie Transport und Anfahrt im Einzelfall geregelt sind, sollte vor dem Gebot beim Veranstalter erfragt werden.

Was kostet es? Aufgeld und Kalkulation

Der Zuschlagspreis ist nur ein Teil der Rechnung. Das Aufgeld unterscheidet sich je nach Auktionsart:

Auktionsart bei WeidlerAufgeldEndpreis bei 100 € Zuschlag
Post-Auktion36,85 % inkl. Steuer136,85 €
Sonstige Auktionen29,75 % (25 % zzgl. MwSt.)129,75 €
Differenz7,10 Prozentpunkte (36,85 % − 29,75 %)7,10 € je 100 € Zuschlag

Rechenweg: 100 € × 1,3685 = 136,85 €, im Vergleich 100 € × 1,2975 = 129,75 €. Wer das Aufgeld nicht einrechnet, bietet systematisch zu hoch.

Hinzu kommt der Ausschuss beim Weiterverkauf. Verlässliche Zahlen dazu gibt es nicht. Als Rechenbeispiel, nicht als Erfahrungswert: Sind 25 % der Ware unbrauchbar, verteilt sich der Einsatz auf nur 75 % verwertbare Ware. Der Einstand je verwertbarem Euro beträgt dann 136,85 € / 0,75 = 182,47 €. Für 100 € Zuschlag auf verwertbare Ware sind das rund 182 €, ohne Abholkosten und ohne eigenen Aufwand für Prüfung, Lagerung und Verkauf.

Risiken: kein Umtausch, keine Garantie

Nach Angaben von paketda.de wird die Ware in der Regel ohne Garantie und Gewährleistung verkauft, ohne Umtausch oder Rückgabe. Das sollte in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Termins nachgelesen werden. Praktisch bedeutet das:

  • Defekte, unvollständige oder beschädigte Ware geht zulasten des Käufers.
  • Umtausch und Rückgabe sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Der Zustand ist nur so gut, wie er vorab online erkennbar ist.
  • Die Zahlungsfrist ist knapp. Welche Folgen eine verspätete Zahlung hat, regeln die Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

Ein Unterschied zu Mystery-Boxen: Weil die Pakete geöffnet und sortiert sind, lässt sich der Inhalt vor dem Gebot beurteilen. Garantie und Umtausch gibt es trotzdem in der Regel nicht.

Für Händler: lohnt sich der Einkauf?

Für den Weiterverkauf rechnet sich ein Posten nur, wenn der erwartete Erlös den Einstand deutlich übersteigt. Als Rechenbeispiel mit 25 % Ausschuss (angenommener Wert): Der Einstand liegt dann bei etwa dem 1,82-Fachen des Zuschlags, bezogen auf die verwertbare Ware. Erst wenn der Zuschlag unter rund 55 % des erwarteten Erlöses der verwertbaren Ware liegt (1 / 1,8247 ≈ 0,55), bleibt vor sonstigen Kosten überhaupt etwas übrig. Abholung, Lagerung, Prüfung, Plattformgebühren und Versand sind darin nicht enthalten.

Welche Waren in den Post-Auktionen typischerweise angeboten werden, ist nicht verlässlich bekannt. Händler sollten die online einsehbaren Posten deshalb vorab sorgfältig auf Zustand und Weiterverkaufbarkeit prüfen.

Häufige Fragen

Kann bei DHL direkt Ware aus unzustellbaren Paketen gekauft werden?

Nein. DHL verkauft nicht selbst. Die Verwertung läuft über Auktionshäuser im Auftrag der Deutschen Post, bei denen sich Bieter registrieren müssen.

Sind die Pakete verschlossen?

Nein. Bei Post-Auktionen werden keine verschlossenen Sendungen versteigert. Die Pakete sind geöffnet, sortiert und vorab online einsehbar.

Muss die Ware selbst abgeholt werden?

Ja: Die Abholung erfolgt nur nach Geldeingang und Absprache, laut Weidler nicht werktags. Als Beispiel nennt Weidler die Abholung am 07.02.2026 in Apfelstädt.

Wie schnell muss gezahlt werden?

Sofort nach dem Zuschlag, spätestens bis 16:00 Uhr am Folgetag.

Fazit

Wer unzustellbare Pakete kaufen will, wendet sich nicht an DHL, sondern registriert sich beim Auktionshaus als Bieter. Das Aufgeld von 36,85 % bei Weidler-Post-Auktionen sollte in jedes Gebot eingerechnet werden. Händler sollten ihre Gebotsgrenze deutlich unter der Gewinnschwelle ansetzen und Abholung sowie Ausschuss einplanen. Zuerst empfiehlt sich der Blick in die Terminübersicht und in die aktuellen Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

Quellen

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