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Nachentgelt Post: Was kostet es und muss man zahlen?

Wer einen unterfrankierten Brief bekommt, soll oft mehr zahlen als nur das fehlende Porto. Was das Nachentgelt kostet, wann die Annahme verweigert werden kann und wie Versender es vermeiden.

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Verwitterter Metallbriefkasten mit der Hausnummer 5, überwuchert von Efeu neben einem Gehweg.
Foto: StruffelProductions / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Das Nachentgelt der Deutschen Post setzt sich aus dem fehlenden Porto und einem Einziehungsentgelt zusammen: 0,70 € bei Postkarte, Standard- und Kompaktbrief, 2,00 € bei Groß- und Maxibrief. Empfänger müssen es nicht zahlen und können die Annahme des Briefs verweigern.

Für Versender ist die Pauschale der eigentliche Kostentreiber. Sie hängt laut Verzeichnis „Leistungen und Preise“ am Format der Sendung und nicht an der Höhe des Fehlbetrags. Wer einen Kompaktbrief um 15 Cent zu niedrig frankiert, löst trotzdem 0,70 € Aufschlag aus. Die Beispielrechnungen weiter unten zeigen den Aufschlag mit den Portosätzen von 2026.

Was ist Nachentgelt? Formel und Beträge

Nachentgelt fällt an, wenn eine Briefsendung nicht ausreichend frankiert ist und trotzdem beim Empfänger ankommt. Die Deutsche Post verweist dazu auf das Verzeichnis „Leistungen und Preise“ (Abruf 07/2026). Die Formel lautet:

Nachentgelt = fehlendes Porto + Einziehungsentgelt

SendungsartPorto (Stand 07/2026)Einziehungsentgelt
PostkartePorto nach Preisliste0,70 €
Standardbrief0,95 €0,70 €
Kompaktbrief1,10 €0,70 €
Großbrief1,80 €2,00 €
Maxibrief2,90 €2,00 €

Die Portosätze gelten laut versandkompass.de seit 01.01.2025 unverändert und wurden zum 01.07.2026 bestätigt. Vor dem Versand empfiehlt sich ein Abgleich mit dem aktuellen Verzeichnis.

Beispielrechnungen mit aktuellem Porto

Die Rechnung bleibt immer gleich: Fehlbetrag ermitteln, Einziehungsentgelt des tatsächlichen Formats addieren. Entscheidend ist das Format der Sendung, nicht das der aufgeklebten Marke.

FallFehlbetragEinziehungForderung
Kompaktbrief mit Standardmarke1,10 − 0,95 = 0,15 €0,70 €0,85 €
Großbrief mit Kompaktmarke1,80 − 1,10 = 0,70 €2,00 €2,70 €
Maxibrief mit Standardmarke2,90 − 0,95 = 1,95 €2,00 €3,95 €
Standardbrief ohne Marke0,95 €0,70 €1,65 €

Im ersten Beispiel macht das Einziehungsentgelt von 0,70 € mehr als 80 Prozent der Gesamtforderung von 0,85 € aus. Der Versender spart durch die zu niedrige Marke 15 Cent und löst eine Forderung von 0,85 € aus, die den Empfänger trifft. Im zweiten Beispiel liegt die Forderung mit 2,70 € über dem Porto eines Großbriefs, das 1,80 € beträgt.

Bei Kompaktbrief auf Großbrief beträgt die Differenz exakt 0,70 €, die Forderung 2,70 €.

Muss man zahlen? Annahme verweigern

Empfänger sind nicht verpflichtet, das Nachentgelt zu zahlen. Wer die Annahme verweigert, bekommt den Brief nicht ausgehändigt, und die Sendung geht an den Absender zurück. Wer die Annahme verweigert, sollte das dem Zusteller bei der Übergabe direkt sagen.

Für den Empfänger ergibt sich ein einfacher Entscheidungsweg:

  1. Absender bekannt und Inhalt wichtig, Betrag gering: zahlen und den Absender später auf die Unterfrankierung hinweisen.
  2. Absender unbekannt oder Betrag nicht nachvollziehbar: Annahme verweigern, keine Zahlung.
  3. Brief wird dringend erwartet: Absender kontaktieren, damit er den Brief neu aufgibt.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Folgen für den Absender: Verweigert der Empfänger, trifft die Unterfrankierung den Absender. Der Brief kommt zurück oder muss erneut vollständig frankiert werden. Bei geschäftlicher Post kostet das Zeit, bei Fristsachen kann es teurer werden als jedes Nachentgelt. Bei Fristsachen kann eine zurückgegebene Sendung teurer werden als jedes Nachentgelt.

Wann die Post zurückgibt statt Nachentgelt zu erheben

Der Regelfall ist nicht die Nachentgelt-Forderung. Nach den Angaben von briefmarkenmesse-essen.de unter Verweis auf das Verzeichnis „Leistungen und Preise“ geben Zusteller unzureichend frankierte Briefe im Normalfall an den Absender zurück, mit einem gelben Aufkleber. Nur wenn betriebliche Gründe der Rückgabe entgegenstehen, wird der Brief weitergeleitet und beim Empfänger Nachentgelt erhoben.

Versender sollten deshalb nicht darauf setzen, dass ein knapp unterfrankierter Brief „schon durchgeht“. Meist kommt er mit dem gelben Aufkleber zurück und erreicht den Empfänger nicht.

Weitere Punkte, die den Ablauf beeinflussen:

  • Nachsendung ins Ausland: Beim Nachsendeservice kann die ausländische Post zusätzlich ein Nachentgelt erheben (Deutsche Post, Hilfe zum Nachsendeservice).
  • Pakete und Päckchen: Sie sind vom Nachsendeservice ausgenommen und gehen an den Absender zurück.
  • Eingestellte Zusatzleistungen: Seit 31.12.2024 gibt es bei Briefen kein Prio, kein Einschreiben Eigenhändig und keine Nachnahme mehr. Wer alte Vordrucke oder Annahmen verwendet, frankiert leicht falsch.

Vorsätzlich falsche Frankierung: höhere Beträge

Bei bewusst falscher oder manipulierter Frankierung gelten höhere Beträge. Die Angaben dazu weichen voneinander ab: Die Deutsche Post nennt auf ihrer Seite zu Frankierungstipps einen pauschalierten Schadenersatz von 50 € zuzüglich Porto, der Stand der Seite ist älter. Andere Seiten sprechen von einem Einziehungsentgelt von 20 €. Welcher Betrag aktuell gilt, ist nicht eindeutig. Wer betroffen ist, sollte die aktuellen Beförderungsbedingungen der Deutschen Post prüfen oder den Kundenservice fragen.

Abzugrenzen ist das von der bloßen Unterfrankierung, für die 0,70 € oder 2,00 € Einziehungsentgelt gelten.

Für Versender: So lässt sich Nachentgelt vermeiden

Die meisten Fälle entstehen durch falsch eingeschätzte Formate und Gewichte, nicht durch Absicht. Typische Auslöser sind Beilagen wie Stifte oder USB-Sticks, die den Brief schwerer oder dicker machen als erwartet. Eine Checkliste vor dem Einwurf:

  1. Maße messen: Länge, Breite und Dicke mit Lineal oder Schablone prüfen und gegen die Maße im aktuellen Verzeichnis „Leistungen und Preise“ abgleichen.
  2. Gewicht wiegen: Den fertig gepackten Brief auf eine Küchen- oder Briefwaage legen. Die Gewichtsgrenzen der Briefformate stehen im aktuellen Verzeichnis „Leistungen und Preise“.
  3. Beilagen prüfen: Feste Gegenstände wie Stifte oder USB-Sticks erhöhen die Dicke und können das Format verändern.
  4. Porto gegen aktuelle Liste prüfen: Erst frankieren, wenn der Brief fertig gepackt ist. Die Sätze von 07/2026 liegen bei 0,95, 1,10, 1,80 und 2,90 €.
  5. Alternative erwägen: Bei Gegenständen mit Gewicht oder Dicke kann Warensendung oder Päckchen günstiger und sicherer sein. Das Päckchen S kostet nach Angaben von kartonplus.de (Stand 01/2026) 4,19 €. Päckchen haben laut versandlexikon.com weder Sendungsverfolgung noch Haftung.
  6. Serienversand: Bei größeren Auflagen vorab ein fertig gepacktes Muster messen und wiegen, bevor alle Briefe frankiert werden.

Maße und Gewichtsgrenzen der einzelnen Briefformate sollten Versender vor dem Einwurf gegen das aktuelle Verzeichnis „Leistungen und Preise“ der Deutschen Post prüfen.

Häufige Fragen

Kann das Nachentgelt online bezahlt werden?

Ob und wie sich das Nachentgelt online bezahlen lässt, gibt die Deutsche Post nicht ausdrücklich an. Auskunft gibt der Kundenservice der Deutschen Post.

Wie lange behält die Post Briefe?

Für Briefe mit Nachentgelt nennt die Deutsche Post keine feste Frist. Bei Sendungen, die nicht zugestellt werden können, geht der Brief an den Absender zurück. Für Pakete gelten andere Lagerfristen, etwa sieben Werktage in DHL-Filialen oder sieben bis neun Kalendertage in der Packstation (DHL).

Wo können sich Betroffene beschweren?

Erste Anlaufstelle bei Beschwerden ist der Kundenservice der Deutschen Post; die Kontaktwege stehen auf deutschepost.de.

Fazit

Das Nachentgelt besteht aus dem Fehlbetrag und 0,70 € oder 2,00 € Einziehungsentgelt. Die Pauschale ist oft höher als der eigentliche Fehlbetrag. Empfänger müssen nicht zahlen, können die Annahme verweigern und sollten bei unbekanntem Absender davon Gebrauch machen. Versender vermeiden das Nachentgelt, indem sie Maße und Gewicht samt Beilagen vor dem Einwurf prüfen und bei schweren oder dicken Sendungen Warensendung oder Päckchen erwägen. Schon wenige Cent Fehlbetrag lösen die volle Pauschale aus.

Quellen

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